Detaillierte, faunistische und floristische Untersuchungen sind die Grundlage für unsere artenschutzfachliche Beratung und projektspezifischen Gutachten auf Grundlage der aktuellen Rechtssprechung.
Projekte mit einem Bezug zu FFH- oder Vogelschutzgebieten werden in einer Natura 2000-Vorprüfung bzw. Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung begutachtet.
Als erfahrene Fachgutachter erstellen wir seit Einführung der europäischen Schutzgebietskonzeption hochwertige und rechtssichere Natura 2000 – Genehmigungsunterlagen.
In die Untersuchung der Datengrundlagen beziehen wir erfahrene, qualifizierte Biologen mit floristischen und faunistischen Spezialkenntnissen ein und erarbeiten projektspezifische Artenschutzbeiträge.