Unser Team erstellt die Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) zur Ermittlung erheblicher Umweltauswirkungen im Vorfeld der Entscheidung und zur Ermittlung der Zulässigkeit eines Projektes auf Grundlage verschiedener Varianten. Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen werden Umweltauswirkungen, wenn möglich vermieden und rechtssichere und belastbare Antragsunterlagen zur Zulassung und somit Verwirklichung komplexer Projekte vorgelegt.
Wir gewährleisten im Landschaftspflegerischen Begleitplan – LBP eine hochwertige und auf das Einzelvorhaben abgestimmte Planung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Die Maßnahmekonzepte werden in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den Naturschutzbehörden und den Verantwortlichen vor Ort abgestimmt.
Unsere Erfahrungen und die langjährige partnerschaftliche Einbeziehung aller Akteure schafft auf allen Seiten Vertrauen und Kooperationsbereitschaft, insbesondere durch frühzeitige, strategische Abstimmungen mit dem amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzverantwortlichen. In die Planung werden die Regionalplanung, die Kommunen, die Land- und Forstwirtschaftsbehörden sowie die Flächeneigentümer und Landnutzer einbezogen.
Wir entwickeln ideenreiche, nachhaltige Gestaltungslösungen.
Unsere Umwelt stellt den Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie den ländlichen und städtischen Lebensraum für uns Menschen dar. Wir erfüllen die uns übertragenen Aufgaben zur Gestaltung der Landschaften und von öffentlichen und privaten Grünflächen im urbanen Raum und in der freien Landschaft.
Leistungsspektrum: Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Objektüberwachung und Bauleitung
Detaillierte, faunistische und floristische Untersuchungen sind die Grundlage für unsere artenschutzfachliche Beratung und projektspezifischen Gutachten auf Grundlage der aktuellen Rechtssprechung.
Projekte mit einem Bezug zu FFH- oder Vogelschutzgebieten werden in einer Natura 2000-Vorprüfung bzw. Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung begutachtet.
Als erfahrene Fachgutachter erstellen wir seit Einführung der europäischen Schutzgebietskonzeption hochwertige und rechtssichere Natura 2000 – Genehmigungsunterlagen.
In die Untersuchung der Datengrundlagen beziehen wir erfahrene, qualifizierte Biologen mit floristischen und faunistischen Spezialkenntnissen ein und erarbeiten projektspezifische Artenschutzbeiträge.
Für die Beeinträchtigung und den Verlust von Grünflächen und Gehölzen ist der betroffene Eigentümer entsprechend zu entschädigen. Zur Feststellung der Höhe der Entschädigung des Grundstückseigentümers ermitteln wir mit der notwendigen Fachkompetenz und der geforderten gutachtlichen Neutralität, entsprechende Wertgutachten.
Sie erhalten eine Dokumentation des Schadensausmaßes und die Entschädigungswerte für Boden, Gehölz- und Baumbestand.
Als erfahrene Moderatoren und Mediatoren steuern und beraten wir Behörden und Investoren in Genehmigungsverfahren. Wir beraten in allen Fragen der Umwelt- und Agrarförderung und der Projektentwicklung und begleiten Bauvorhaben hinsichtlich aller Umweltbelange.
Unsere Umweltbaubegleitung übernimmt die fachliche Kontrolle der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten. Unsere Fachingenieure ordnen umweltrelevante Maßnahmen in den Bauablauf ein und führen die umweltfachliche Kommunikation mit den Beteiligten hinsichtlich der Zulassungsauflagen im Bauablauf, insbesondere die Umsetzung landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Schadensminderungs-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Die Umweltbaubegleitung vermeidet durch ihren Einsatz Umweltschäden durch baubedingte Inanspruchnahme von Flächen und dokumentiert im Rahmen der Beweissicherung die Baudurchführung.